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Aktuelle Anrechnungsregelungen
Bitte beachten Sie auch die Änderungen der Anrechnungsregeln, die sich aus der Einführung der Prüfungsordnung 2023 für Ihren Studiengang ergeben. Diese finden Sie auf den Webseiten Ihres Studiengangs.
Alle Prüfungsordnungen (wg Wechsel zu WiSe 2023/2024)
- [EiP oder IfA] In diesem Leitfaden finden Sie Erläuterungen, ob Sie die Veranstaltung "Einführung in die Programmierung" oder "Informatik für Anwendende" besuchen sollten.
- [Zählung der Wiederholversuche] Die alten Module INF-INF-E-AD ("Einführung in Algorithmen und Datenstrukturen") und/oder INF-INF-E-SW ("Einführung in die Software-Entwicklung") werden nicht mehr angeboten. Wenn Sie sich in einer PO befinden die diese Module noch benötigen, müssen Sie diese durch neue Module ersetzen - Details dazu finden Sie auf den Webseiten Ihres Studiengangs bzw. im Leitfaden. Formal erfolgt eine Anrechnung des neuen Moduls für das alte. Entsprechend wird die Versuchsanzahl weitergezählt. Wenn Sie also z.B. schon zwei Fehlversuche bei INF-INF-E-SW haben, so zählt ein Antreten bei INF-INF-E-PR als dritter Versuch. Alternativ können Sie in eine neue PO wechseln die bspw. direkt INF-E-PR aber kein INF-E-SW erfordert. In dem Fall verfallen die Fehlversuche von INF-INF-E-SW, und die Zählung startet für INF-INF-E-PR neu.
! Achtung: Einen solchen Wechsel können Sie natürlich nur durchführen, wenn Sie gemäß der alten PO noch einen Prüfungsanspruch haben! Sollten Sie gemäß der alten PO den Studiengang endgültig nicht bestanden haben, können Sie auch nicht in die neue PO des selben Studiengangs wechseln. Falls Sie sich in einer APO-basierten PO befinden, und den Joker noch nicht verbraucht haben, können Sie z.B. bei drei Fehlversuchen in INF-INF-E-SW für dieses Modul den Joker beantragen aber noch nicht(!) benutzen -- dann haben also noch einen aktiven Prüfungsanspruch, und können in die entsprechend neue PO ohne INF-INF-E-SW wechseln.
BSc Embedded Software Systems (PO 2019, PO 2023)
Die folgenden Anrechnungsregelungen gelten allgemein und benötigen keine einzelne Antragstellung.
[Erweiterung des Wahlbereichs] Die folgenden Module können ebenfalls im Wahlbereich eingebracht werden:
- INF-INF-SYS-6-M: Entwurf mikroelektronischer Systeme
- INF-INF-EXTRA-3-W: Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik
- INF-INF-KI-9-L: Machine Learning
- INF-INF-SK-6-E: Software Engineering für Eingebettete Systeme (SE4ES)
BSc Informatik (PO 2020)
Die folgenden Anrechnungsregelungen gelten allgemein und benötigen keine einzelne Antragstellung.
[Mathe2 vs. Diskr.Mathe] Studierende, die (a) aus der PO 2016 in die PO 2020 wechseln, (b) bisher keine Prüfung zu "Diskrete Mathematik" abgelegt haben und (c) "Mathematik für Anwender II" schon vor in Kraft treten der PO 2019 (Stichtag 30.09./01.10.2019; inkl. der ggf. bis zu einem Monat nachgezogenen Klausur) bestanden haben, können "Mathematik für Anwender II" statt "Diskrete Mathematik" einbringen.
[W'keitstheorie vs. ESI] Studierende können das Modul "Wahrscheinlichkeitstheorie", sofern es spätestens im WiSe 2019/20 gemacht wurde, statt des Moduls "Einführung in die Stochastik für Informatiker" einbringen.
Alte Prüfungsordnungen (vor 2019)
- [POen<2019] Standardregelungen von Importen und Anrechnungen
- [BSc Inf] Sie können generell das Modul "Mathematik für Anwender II" durch das Modul "Diskrete Mathematik" ersetzen.
- [BSc Inf] Sie können das Modul "Software Ubiquitärer Systeme" das im SoSe 2019 gelesen wird als weitere Alternative im 4-aus-5 Bereich (=WPB 1, "Vertiefende Grundlagen") einbringen. Dies gilt nur einmalig für diese Veranstaltung in diesem SoSe 2019!
- [BSc Inf] Ab dem WiSe 2019/20 wird das Modul "Betriebssysteme und Rechnernetze" nicht mehr angeboten. Stattdessen werden die Module "Betriebssysteme" oder "Rechnernetze" angeboten. Falls Sie das Modul "Betriebssysteme und Rechnernetze" eingebracht haben, können Sie die Module "Betriebssysteme" bzw. "Rechnernetze" nicht einbringen.Weitere Informationen zum 4-aus-5 Bereich (=WPB1, "Vertiefende Grundlagen").
- [BSc Inf] Übergangsregelung von (ganz) alten POs in die PO 2016 BSc Informatik
- [BSc&MSc Inf] Aktualisierter Studienplan für Anwendungsfach Physik
- [BSc&MSc Inf] Es gibt die Möglichkeit Geoinformatik als Anwendungsfach zu wahlen. Dies muss schriftlich (formloser Antrag mit Verweis den folgenden Studienplan) beantragt werden:
- GINF-B01-V1: Grundlagen Geoinformatik und GIS
- GINF-B02: Grundlagen Fernerkundung
- GINF-B03: Grundlagen Digitaler Bildverarbeitung
- sowie mindestens vier (für BSc Informatik) bzw. zwei (für MSc Informatik) Module aus dem Wahlpflichtbereich Geoinformatik im Umfang von je 3 ECTS
Falls einzelne dieser Module schon in irgendeiner Form im BSc erbracht wurden, muss in Absprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden ein anderer Studienplan erstellt werden. Falls Sie Geoinformatik im MSc als Anwendungsfach wählen und das gesamte obige Programm schon während des BSc-Studiums absolviert haben (z.B. wegen BSc Geoinformatik oder BSc-Anwendungsfach Geoinformatik) so ist der folgende Studienplan zu verfolgen:
- GINF-M01: GIS
- GINF-M02: Fernerkundung
- GINF-M03: Digitale Bildverarbeitung
- GINF-M05-V1: Standortbasierte Dienste
- [2FB&Did Inf] In alten 2FB- und Didaktik-Studiengängen der Informatik ist meist das Programmierpraktikum verpflichtend (oder zumindest optional) vorgesehen. Der PA hat beschlossen, dass dieses durch das Modul INF-INF-ALG-6-P Prinzipien des Algorithmenentwurfs (ehemals: INF-EAE Einführung in den Algorithmenentwurf) ersetzt werden darf.
- [Mathe] In der alten BSc Mathematik PO ist im Anwendungsfach Informatik ein Programmierpraktikum vorgesehen. Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass als Alternative dazu auch ein Semipflichtmodul des BSc Informatik eingebracht werden darf. Die drei dabei überzähligen Leistungspunkte werden im AF-Wahlpflichbereich anerkannt.